AGB
§ 1 Allgemein
Nachstehende Bedingungen sind Inhalt eines jeden mit uns abgeschlossenen Vertrages. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind unwirksam. Mündliche Nebenabreden haben keine Rechtsgültigkeit, solange sie nicht schriftlich bestätigt sind.
§ 2 Lieferzeit
Die Lieferzeit wird gerechnet vom Tage der Auftragsbestätigung bis zum Tage der Lieferung. Die Lieferfristen werden im Rahmen des Möglichen eingehalten; aus einer Überschreitung der Lieferfrist kann kein Schadenersatzanspruch abgeleitet werden. Eventuelle Ansprüche beschränken sich auf den bearbeiteten Gegenstand; Folgeschäden bleiben unberücksichtigt.
§ 3 Preise
Maßgebend sind die am Tage der Lieferung gültigen Preise unserer Preisliste. Alle Nebenkosten, welche nicht unmittelbar mit der Wäsche zusammenhängen, wie Transport, Zollabnahme, Übernahme ab Lager, Freihafen, usw., gehen zu Lasten des Auftraggebers, ansonsten gelten die in unserer Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
§ 4 Zuschläge
Die Behandlung von verfärbten Teppichen sowie antiken Einzelstücken erfolgt nach Beurteilung und Preisvereinbarung. Teppiche zwischen 0,5 qm und 1,0 qm werden wie 1,0 qm berechnet, kleinere Teppiche nach Vereinbarung. Runde Teppiche werden per Quadratmeter berechnet. Für Teppiche über 12 qm und Einzelstücke berechnen wir einen Zuschlag von 20 %. Eine Transportversicherung wird nur ausdrücklich auf Wunsch (schriftlich) des Auftraggebers abgeschlossen.
§ 5 Reklamation/Schadensersatz
Wir verpflichten uns zu sach- und fachgerechter Ausführung sowie schonender Behandlung. Die richtige Behandlung der Ware bleibt im Ermessen unserer Fachleute. Sollte sich während der Bearbeitung trotz vorheriger Prüfung ergeben, dass der Auftrag aus irgendwelchen Gründen nicht durchführbar ist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle hat der Auftraggeber nur Anspruch auf kostenlose Zurückgabe der Ware in dem jeweiligen Zustand.
Reklamationen werden nur beachtet, wenn sie uns binnen acht Tagen nach Rückgabe oder Aufgabe zum Versand angezeigt werden. Ansprüche auf Schadenersatz bestehen nur, wenn der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten unsererseits oder von uns hinzugezogenen Erfüllungshilfen beruht. Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden sind ausgeschlossen.
§ 6 Haftungsausschuss
Für Farbechtheit, Haltbarkeit beim Waschen (morsche Stellen), Maßveränderungen und der weiteren Nachbehandlung der Teppiche wird keine Haftung übernommen. Eine Haftung für den Verlust von Zoll-, Plomben oder Etiketten bei der Behandlung von Teppichen ist ausgeschlossen. Die uns überlassenen Maßlisten werden bis zu einer eventuellen Feststellung von Unrichtigkeiten zugrunde gelegt.
Wir übernehmen jedoch keine Haftung für die Richtigkeit der Auftraggeberlisten. Soweit wir – wozu wir nicht verpflichtet sind – eine Versicherung abgeschlossen haben, werden Ersatzansprüche gegen die Versicherung an den Auftraggeber abgetreten.
Für Antik- bzw. Altwäscheaufträge, bei denen Farbveränderungen oder Farbtönungen erreicht werden sollen, wird keine Haftung übernommen. Weiterhin wird jede Haftung für durch Spannen verursachte Schäden, wie z.B. Löcher, die durch Festnageln der Teppiche oder durch die Markierung der Teppiche bei Annahme, entstehen können, nicht übernommen. Eine Haftung für Maßveränderungen, die im Rahmen einer fachgerechten Bearbeitung auftreten, können wir nicht übernehmen.
§ 7 Berechnung von Lagergeld
Bleibt der Aufraggeber nach Anzeige der Fertigstellung mit der Abnahme der Ware länger als 10 Tage im Rückstand, so sind wir, nach Setzen einer Nachfrist von 4 Tagen, berechtigt, die Ware in unserer Aufbewahrungsabteilung zu übernehmen und die Lagerung, die auf Gefahr des Auftraggebers erfolgt, zu den geltenden Tarifen in Rechnung zu stellen.
§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist für beide Teile Essen. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlich Gerichtsstand Essen.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Essen, den 01. April 2006